AGB

Verkaufs- und Lieferbedingung
der Firma FWG-IHW techn. Federn GmbH
Ausgabe Juli 2007
01. Vertragsabschluß
Die Vertragsannahme bedarf zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns. Dies gilt auch für alle unmittelbaren oder durch den Vertreter getroffenen Nebenabreden. Die Annahme des Angebotes bildet zusammen mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung das Vertragsverhältnis. Den von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, auch dann, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
02. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist der Ort unserer Niederlassung. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer nach unserer Wahl an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.07.1973 wird ausgeschlossen.

03. Preise
Die Preise gelten, falls nicht ausdrücklich vereinbart, ab Werk, ausschließlich Verpackung einschl. Verladung im Lieferwerk. Falls Verpackung gefordert oder notwendig ist, wird diese zusätzlich zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Soweit mehrfach verwendbare Kisten benutzt werden, erfolgt hierfür eine Gutschrift in Höhe von 2/3 des berechneten Wertes, wenn solche in brauchbarem Zustand von uns zurückempfangen werden; alle Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Teillieferungen werden getrennt berechnet. Die Angebotspreise sind unsere am Tage der Angebotsabgabe gültigen Preise. Nach Vertragsabschluß eintretende Erhöhungen von Preisen für Vormaterial und Löhnen werden zusätzlich berechnet. Erhöhung von Frachten, Kosten, Gebühren und Steuer gehen zu Lasten des Käufers.
04. Versand, Gefahrenübergang
Wenn nicht besonders vorgeschrieben, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten, ohne dass wir die Verantwortlichkeit für die billigste Verfrachtung übernehmen. Mit Verlassen des Werkes gehen sämtliche Kosten und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Bestellers
05. Mehr- und Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der Bestellmenge gelten als vertragsgemäße Erfüllung, sofern dem in der Bestellung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
06. Werkzeuge
Werkzeugkostenanteile werden grundsätzlich getrennt vom Warenwert in Rechnung gestellt. Sie sind mit Übersendung des Ausfallmusters oder mit der ersten Warensendung zu bezahlen
07. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen in bar ohne Abzug. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen berechnet.
08. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Gegenstände bleiben bis zur völligen Bezahlung aller Rechnungen und der Nebenkosten unser Eigentum. Veräußert der Besteller die von uns gelieferten Gegenstände gleich in welchem Zustand, so tritt er schon jetzt die ihm aus dem Verkauf zustehenden Forderungen bis zur Höhe unseres Anspruches an uns ab. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Bezahlung der Ware sind nicht gestattet.

09. Liefertermin und Verzug
Die Angabe des Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand im vereinbarten Zeitpunkt das Lieferwerk verlassen, oder im Falle von Abnahmeverzug des Bestellers, im Lieferwerk zur Verfügung gestellt werden. Wir geraten nicht in Verzug, wenn die Lieferung infolge eines Umstandes unterbleibt, den wir nicht zu vertreten haben
10. Gewährleistung
Reklamationen sind vom Besteller innerhalb der nachstehend genannten Fristen schriftlich vorzubringen: Äußerlich erkennbare Fehler werden innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Lieferung anerkannt, wenn sich die gelieferten Federn noch im Anlieferungszustand befinden. Innere Fehler, die erst bei Bearbeitung oder nach Ingebrauchnahme feststellbar sind, werden nur innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Lieferung anerkannt. Dabei muss einwandfrei festgestellt sein, dass es sich um unsere Lieferung handelt. Fehlerhafte Stücke werden unentgeltlich, nach unserem billigen Ermessen entweder ausgebessert oder neu geliefert, auch wenn sie Bestandteile einer gelieferten Ware sind, wenn ihre Brauchbarkeit infolge fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung wesentlich beeinträchtigt ist.
11. Haftungsausschluss
Unsere Haftung ist durch diese Bedingungen begrenzt und in jedem Falle auf Haftung für große Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Wir sind insbesondere nicht verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, der von dem gelieferten Gegenstand verursacht wird, auch nicht indirekt oder Folgeschäden.

12. Gültigkeit der Bedingungen
Die vorstehenden Bedingungen bleiben auch dann in Kraft, wenn eine oder mehrere von ihnen unwirksam sind oder werden.
Über FWG-IHW Produkte Aktuelles Service Kontakt
Das Unternehmen Druckfedern Neuigkeiten Anfrage Standorte
Geschichte Zugfedern Messekalender Vormateriallager Generalvertretung
Fertigung Schenkelfedern Mediathek Downloads Vertretungen
Qualitätsmanagement Drahtbiegeteile Kundenportal Mitarbeiter
Referenzen Pulverbeschichtung
Jobs
(c) FWG-IHW techn. Federn GmbH 2016   AGB Impressum Datenschutz
Sprache/Language: